Letzte Klagen scheitern gegen Elbvertiefung

Gericht hält Einwände erneut für unbegründet, die Bagger rücken trotzdem noch nicht an

Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien unbegründet, urteilte das Gericht am Dienstag in Leipzig. Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung abgearbeitet.

Die Grundstücksbesitzer hatten geltend gemacht, dass die Auswirkungen der Flussvertiefung von den Planern nicht korrekt beurteilt wurden, und zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überflutung sowie einen Ausgleich für mögliche Schäden gefordert.

Dem folgten die Richter nicht. Die Elbvertiefung gefährde nicht die Standsicherheit des Elbhangs. Zudem seien die Lärmprognosen nicht zu beanstanden, der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden.

Im November hatte das Gericht bereits Klagen der Kommunen Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern abgewiesen. Im Februar hatten die Richter im großen Umweltverfahren den Planfeststellungsbeschluss hingegen für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Sie hatten naturschutzrechtliche Mängel gesehen – so beim Schutz des seltenen Schierlings-Wasserfenchels. In Hamburg wird seitdem an ergänzenden Planungen gearbeitet.

Die Elbe soll auf rund 130 Kilometern von Containerriesen mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Metern befahren werden können. Derzeit erreichen einige Frachter Hamburg nur, wenn sie nicht voll beladen sind. (dpa)