Vier gegen die Elbvertiefung

Vorerst letzte Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Neue Klagewelle droht im nächsten Jahr

Von Sven-Michael Veit

Es dürfte der vorletzte Akt werden in dem schier endlosen juristischen Tauziehen um die Elbvertiefung. Am heutigen Mittwoch und morgigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz über die Klagen von vier Hamburger Privatleuten gegen den Planfeststellungsbeschluss. Sie befürchten erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen und Uferabbrüche nach einer erneuten Elbvertiefung; zudem werden nächtliche Lichtbelästigungen durch ein neues, etwa 70 Meter hohes Leuchtfeuer gerügt, das am Nordufer in Teufelsbrück errichtet werden soll. Mit einem Urteil ist erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Vorige Woche hatten mehrere Wasser- und Bodenverbände vom niedersächsischen Nordufer ihre Klagen zurückgezogen. Sie sahen keine sonderlichen Erfolgsaussichten mehr, nachdem das Leipziger Gericht Ende November mehrere Klagen der Kommunen Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern abgewiesen hatte. Somit sind die vier Hamburger Privatleute die letzten Kläger.

Allerdings dürfte es eine erneute Runde vor Gericht geben. Im Fe­bruar hatte das Bundesgericht in einer ersten Entscheidung auf Klagen der Naturschutzverbände BUND und Nabu geurteilt, die geplante Ausbaggerung der Fahrrinne zwischen der Nordsee und dem Hamburger Hafen für Großcontainerschiffe sei grundsätzlich zwar genehmigungsfähig, konkret aber „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Vor allem müssten die Planungen naturschutzrechtlich so überarbeitet werden, dass eine neue Heimat für den vom Aussterben bedrohten Schierlings-Wasserfenchel geschaffen werde.

Inzwischen hat Hamburg im Osten der Hansestadt eine sieben Hektar große Fläche an der Norderelbe gefunden, die dafür hergerichtet werden soll. Die planerischen Nachbesserungen sollen voraussichtlich bis Februar fertiggestellt sein. Sollten die Naturschutzverbände diese Pläne gutheißen, stünde der Fahrrinnenanpassung, wie das 600 Millionen Euro teure Projekt offiziell heißt, nichts mehr im Wege.

Würden die Verbände aber gegen diese Planergänzung erneut Klage einreichen, ginge das Verfahren in diesem Punkt weiter – für unbestimmte Zeit.