NSU-Prozess, Folge 417

In der André Eminger einen neuen Anwalt hat und Richter Götzl mal wieder befangen sein soll

Von Dominik Baur, München

Man muss es sich zur Sicherheit noch einmal in Erinnerung rufen: Es geht hier im Sitzungssaal A 101 des Landgerichts München um zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Denn was sich hier am Vormittag des 417. Verhandlungstages des NSU-Prozesses abspielt, vermittelt zunächst kaum das Bild einer ernsthaften Veranstaltung.

Nach rund fünf Jahren Prozessdauer soll an diesem Morgen die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen. Eigentlich. Stattdessen dominiert zunächst ein gänzlich neuer Akteur das Prozessgeschehen: Daniel Sprafke. Der Anwalt soll künftig die Verteidigung von André Eminger übernehmen, nachdem der das Vertrauen in seinen früheren Wahlverteidiger und seine beiden Pflichtverteidiger verloren hat. Eminger gilt als enger Vertrauter des NSU-Trios und soll beispielsweise ein Wohnmobil für die Terroristen besorgt haben.

Sprafke fordert nun mehrfach eine Unterbrechung des Verfahrens, zunächst um zwei Stunden, dann bis zum Mittwoch um 12 Uhr. Er wolle mit seinem Mandanten über mindestens drei Befangenheitsanträge beraten.

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnet sein Vorgehen als „verwirrte Prozessdestruktion“. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnt die Anträge des Anwalts gleich mehrfach, jedes Mal nach kürzeren Unterbrechungen ab.

Als Richter Götzl schließlich Borchert bitten will, mit seinem Schlussvortrag zu beginnen, meldet sich Wolfgang Stahl, einer der Pflichtverteidiger Zschäpes, zu Wort und fordert nun seinerseits eine Unterbrechung. Angesichts der vorangeschrittenen Zeit und der drohenden Ablehnungsanträge Sprafkes würden die Schlussvorträge auseinandergerissen.

Ein Anwalt eines weiteren Angeklagten schlägt dann vor, das Verfahren gegen Eminger abzutrennen, dessen Pflichtverteidiger beschwert sich, dass er auf der Leinwand zu sehen ist, mittels derer die Zuschauer auf der Empore auch den hinteren Teil des Sitzungssaals einsehen können. Und Bundesanwalt Herbert Diemer wendet ein, die Anklage habe ihr Plädoyer auch unterbrechen müssen, worauf ihr von einem Verteidiger vorgehalten wird, sie habe ohnehin nur „ohne Plan und Abstimmung vor sich hin plädiert“. Richter Götzl hat sichtlich Mühe, seine Contenance zu bewahren.

Während der Mittagspause schließlich geht schon mal ein Befangenheitsantrag gegen ihn ein. Die Verhandlung wird noch mehrfach unterbrochen, zuletzt bis Mittwoch, 12 Uhr. Dann soll endlich das Plädoyer beginnen. Oder auch nicht.