Wer sich bewirbt, wird durchleuchtet

Der Verfassungsschutz hat Projekte überprüft, die sich um Fördergelder des Bundes beworben hatten

In 46 Fällen sei die Überpüfung bereits bei Interessenbekundung erfolgt

Von Martin Kaul

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seit 2004 insgesamt 51 Demokratieprojekte überprüft, die sich um Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Demnach wurden die betroffenen Initiativen in keinem Fall über die Überprüfung informiert.

Die Bundesregierung unterstützt mit unterschiedlichen Förderprogrammen das Engagement von Initiativen und Organisationen zur Demokratiebildung und auch zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hatte die Bundesregierung gefragt, in wie vielen Fällen Sicherheitsbehörden solche Initiativen überprüft haben und in wie vielen Fällen daraufhin Förderungen eingestellt wurden. Erkundigt hatte sich Jelpke insbesondere nach den Programmen „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sowie „Demokratie leben!“.

Im Projekt „Zusammenhalt durch Teilhabe“ war laut Regierung eine „dezidierte Prüfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes bislang nicht erforderlich“. Immer wieder tätig wurde der Verfassungsschutz allerdings im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreut wird und unter anderem Rechtsextremismus adressiert. Hier seien „insgesamt 51 Projektträger anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen“ worden.

In 46 Fällen sei dies bereits im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren erfolgt, also ehe eine Förderung zugesagt wurde. „In fünf Fällen erfolgte eine Überprüfung nach Aufnahme der Förderung, ebenfalls durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ Aus der Antwort geht auch hervor, dass keine der Überprüfungen auf Bitten der Projektträger hin erfolgt sei und dass die Projektträger weder angehört noch informiert worden seien.

Konsequenzen für bereits geförderte Projektträger habe es allerdings in keinem der Fälle gegeben. So sei es „weder zu einer Beendigung noch zu einer Einschränkung der Förderung im Sinne der Fragestellung“ gekommen. Ob möglicherweise einige überprüfte Projekte gar nicht erst in die Förderung aufgenommen wurden, geht aus der Antwort nicht eindeutig hervor.

Die Bundestagsabgeordnete Jelpke sagte, es könne nicht angehen, „dass aufgrund völlig unberechtigter Vorwürfe ein Projektträger und dessen Mitarbeiter vom Geheimdienst überprüft werden“. Es sei „das Mindeste, die Betroffenen über die Überprüfung zu informieren“.