Barley knickt vor Vermietern ein

Modernisierungskosten könnten in vielen Regionen doch zu 11 Prozent auf die Mieter umgelegt werden

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt 11 Prozent nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor.

Nach einem Anfang Juni von Barley präsentierten Referentenentwurf hätten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren sollen. Die Union hatte jedoch kritisiert, dass Barley die sogenannte Modernisierungs­umlage deutschlandweit senken wollte. Im neuen Entwurf heißt es jetzt, die begrenzte Umlage solle nur noch für Gebiete greifen, „in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von 11 Prozent. Für die Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig. Gemäß dem neuen Entwurf darf, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren steigen. Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, wenn sie 10 Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung. „Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein“. (dpa)