Mehr Licht im Dunkelfeld

In Berlin steigt die Zahl angezeigter Sexualdelikte nach Rechtsreform stark an

In Berlin ist die Zahl von Ermittlungsverfahren zu Sexualdelikten stark gestiegen. Die Staatsanwaltschaft führte im Vorjahr insgesamt 2.295 Verfahren wegen sexueller Übergriffe, Nötigung, Belästigung oder Vergewaltigung durch, teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Montag mit. Zuvor hatte die Berliner Zeitung berichtet.

2017 war das erste Jahr nach der Reform des Sexualstrafrechts, in der das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben wurde. Demnach macht sich nicht nur derjenige strafbar, der Sex mit Gewalt oder durch Drohung erzwingt. Vielmehr wird nun auch geahndet, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Neu ist zudem der Tatbestand der sexuellen Belästigung. Außerdem werden auch Straftaten wie Übergriffe auf Frauen aus einer Gruppe heraus verfolgt.

Anstieg setzt sich fort

Im Jahr 2016 verzeichnete die Statistik in Berlin 1.296 Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten. 2017 erhöhte sich die Zahl der Ermittlungsverfahren dann stark, wie die Statistik zeigt. Offenbar trauten sich viel mehr betroffene Frauen, Anzeige zu erstatten, sagte Katharina Göpner vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen der Berliner Zeitung.

Die Entwicklung setzt sich fort. In diesem Jahr wurden bis Mitte August bereits 1.635 Ermittlungsverfahren regis­triert. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte, die steigende AnZahl der Anzeigen mache deutlich, dass die betroffenen Frauen dem Rechtsstaat vertrauten. Zudem hellen laut Behrendt mehr Verfahren das Dunkelfeld auf und tragen dazu bei, Täter dingfest zu machen. (dpa)