leserbriefe
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Da marschieren sie

„Aufmarsch der Untoten“, taz vom 14. 8. 18

Da wollen sie wieder marschieren und ihrem Idol Rudolf Heß huldigen, was kümmert sie die Geschichte, wenn man sich als Nazi als Opfer sehen kann! Hier feiern Neonazis ihr Idol und wen von ihnen kümmern die Millionen Menschen, die durch die NS-Verbrechen zu Tode gekommen sind? Hier wird die Geschichte von Neonazis auf den Kopf gestellt! Da bleibt nur noch zu sagen, nie wieder Faschismus!

René Osselmann, Magdeburg

Der Lärm der „Visionäre“

„Das ewige Bumbum“, taz vom 10. 8. 18

Stell Dir vor, Dein Nachbar klingelt und beschwert sich über das beständige Bumbum Deines Subwoofers.

Nein, Du empfiehlst ihm nicht die Einberufung eines runden Tisches, der die Angelegenheit erst mal diskutieren soll, auch nicht die Erstellung eines Lärmgutachtens, um zu klären, ob Dein Wunsch nach Lärmreduktion gerechtfertigt ist. Du erklärst Deinem Nachbarn nicht, das Leben in der Stadt sei profitabel für ihn, da müsse er schon ein bisschen was aushalten. Schon gar nicht beschimpfst Du ihn als Spinner, Kleingeist, Snob, das ist nicht Dein Stil.

Als der Nachbar erklärt, das dauernde Bumbum habe ihn an den Rand eines Nervenzusammenbruches, wenn nicht in einen solchen hineingeführt, antwortest Du ihm nicht süffisant, allen könne man es nicht recht machen. Nein, Du bist ein wenig erschrocken, denn Du wolltest den Nachbarn mit Sicherheit nicht nerven. Sein Anliegen verstehst Du ohne viel Nachdenken, weil Du Dich an Zeiten erinnerst, in denen Du Ruhe und einen geregelten Schlaf nötig hattest. Dir ist die eigene Unachtsamkeit peinlich, daher bittest Du den Nachbarn um Entschuldigung, pegelst Deine Anlage runter, überprüfst mit ihm, ob das Wummern weg ist. Preisfrage: Machst Du das auch, wenn Du Clubbetreiber bist (und glaubst Visionär zu sein)? Manfred Rais, Berlin

Frieden, Freiheit, Vielfalt

„Der Völkerfrühling“, Brief vom 11./12. 8. 18

Es ist Volker Schröder und seinem Aktions­team äußerst zu danken und großer Respekt zu zollen für sein/ihr jahrzehntelanges Engagement, den 18. März 1848 als „einen der bedeutendsten Tage der deutschen Demokratiegeschichte“ in die Gegenwart und ins politisch-historische Gedächtnis zurückzuholen – versinnbildlicht auch durch die Benennung des Platzes vor dem Brandenburger Tor als „Platz des 18. März“.

Dennoch scheint mir ein anderes Datum für einen zusätzlichen Feiertag geeigneter: Der Tag des Grundgesetzes, der 23. Mai (Verkündung) oder 24. Mai 1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes)! Warum sind wir so wenig stolz darauf, dass niemand darauf zu kommen scheint? Dabei haben wir doch sehr viel Grund dazu: Es hat uns nach einer völligen moralischen, politischen und militärischen Niederlage Deutschlands zu einer Neuorientierung von Recht, Ordnung, Demokratie, Frieden und vor allem zur Neugewinnung humaner Maßstäbe verholfen, wovon wir alle profitieren – egal welcher Herkunft, Weltanschauung, Religion, Hautfarbe.

Ständig wird im öffentlichen Raum und in der Politik, wie ich finde, zu Recht, auf dieses kostbare Grundgesetz Bezug genommen als etwas, was uns eint (einen könnte) bzw. miteinander verbindet.

Und noch ein Grund: Es gibt unendlich viele Gedenktage in Deutschland, die an Tote und Gewalt erinnern. Der Tag des Grundgesetzes aber steht für Lebendigkeit, Hoffnung, die Möglichkeit, Frieden, Freiheit und Vielfalt entwickeln zu helfen – kurz, für das Leben.

Ja, dann nehmen wir das doch ernst und feiern es! 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt, wär das nicht ein toller Zeitpunkt!? Fridburg Thiele, Berlin

Privatunterricht illegal?

Neuer Skandal in Berlin

Nach dem Skandal um die Verträge der freiberuflichen Musikschullehrer in Berlin bahnt sich ein neuer Skandal bezüglich freiberuflicher Musiklehrer an. Jeder, der bei sich zu Hause privaten Unterricht erteilt, macht sich strafbar und muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er keine Nutzungsänderung für seine Wohnung beim Bauamt beantragt hat. So die Aussage des Bauamts in Spandau.

Auf Nachfrage, wie viele Musiklehrer bereits eine solche Nutzungsänderung ihrer Privatwohnung beantragt haben, kam die Antwort, ihnen sei keiner bekannt. Damit unterrichten freiberufliche Musiklehrer in ihrer Wohnung illegal und sind jederzeit strafrechtlich zu belangen. Auf weitere Nachfragen, wie dies denn bei Tagesmüttern gehandhabt wird, bekamen wir die Antwort, dass diese ebenfalls illegal Kinder in ihrer Wohnung betreuen und sich baurechtlich strafbar machen, sollten sie keine Nutzungsänderung ihrer Wohnung beantragt haben. Damit würde das mühsam durch das Jugendamt aufgebaute Netz an dringend benötigten Kindertagespflege­einrichtungen zusammenbrechen. Matthias Huschke, Berlin

Ich las gerne ihre Texte

„Sie schrieb über das Leben“, taz vom 30. 7. 18

liebe taz,

mit bestürzung habe ich erfahren, dass barbara bollwahn gestorben ist. ich kannte sie nicht, lese seit jahren ihre texte und dachte immer, „die würde ich gerne mal kennenlernen“. traurig. Hannah Wiesehöfer, Berlin