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Gericht stärkt Rechte von Passagieren bei Streiks

Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen gestrichen wird, kann eine Entschädigung von der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden nur dann nichts zahlen, wenn sie auf die Ereignisse keinen Einfluss hatten und die Annullierung unumgänglich war. Das ist dem Urteil zufolge bei Streiks der Sicherheitsleute bei Weitem nicht immer so (Az.: X ZR 111/17). Geklagt hatte ein Ehepaar, das am 9. Februar 2015 mit dem britischen Billigflieger Easyjet auf die Kanaren-Insel Lanzarote fliegen wollte. An dem Tag beeinträchtigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals massiv den Betrieb am Hamburger Flughafen. Die Verbindung wurde deshalb gestrichen, die Maschine hob ohne Passagiere ab. Die Eheleute verlangen von Easyjet eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Das Hamburger Landgericht, das ihre Klage abgewiesen hatte, muss darüber nun noch einmal verhandeln und entscheiden. (dpa)

Landkreis darf nicht zu Protest aufrufen

Der Landkreis Göttingen durfte nach einem Gerichtsurteil nicht zu Protesten gegen den sogenannten Eichsfeldtag der rechtsextremen NPD im thüringischen Leinefelde aufrufen. Mit dieser Entscheidung sei einem Antrag der NPD stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Göttinger Verwaltungsgerichts (Az.: 1 B 462/18). Der Landkreis bedauerte das Urteil, kam dem Gerichtsbeschluss aber umgehend nach. In einer überparteilichen Initiative hatte der Göttinger Kreisausschuss die Einwohner gebeten, das Eichsfelder „Bündnis gegen Rechts“ im August bei Protestaktionen gegen die NPD-Veranstaltung zu unterstützen. Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass dem Landkreis Göttingen die „Verbandskompetenz“ für einen solchen Aufruf fehle. Für einen politischen Aufruf zu einem Sachverhalt außerhalb des Wirkungskreises sei der Landkreis nicht zuständig. Zum anderen sah das Gericht einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien. Dies gelte auch gegenüber einem Kreisverband der NPD. (epd)

Bremen beschließt neue Schwangerenberatung

Die Bremische Bürgerschaft hat die bereits im Internet veröffentlichte Liste mit Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nun auch gesetzlich abgesichert. Damit solle den betreffenden Frauen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu informieren, sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). Ihre Notlage solle nicht noch dadurch verschärft werden, dass sie durch das bundesweit geltende Werbeverbot des Paragrafen 219a kriminalisiert würden. (epd)

Bürgen müssen nicht für Flüchtlinge zahlen

Im Fall eines sogenannten Flüchtlingsbürgen hat das Verwaltungsgericht Osnabrück zwei Kosten-Forderungen des Landkreises in Höhe von 39.000 Euro zurückgewiesen. Ein seit vielen Jahren in Deutschland lebender Syrer sollte Sozialleistungen zurückzahlen, die nach einer erteilten Aufenthaltserlaubnis an seine Mutter und die Familie seines Bruders gegangen waren, teilte das Gericht mit. Der Syrer hatte 2014 Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung nach nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte (Az.: 7A 128/17). (epd)