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„Tagesspiegel“ gewinnt gegen den Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern geben. Da die Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen.

Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag.

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend. (dpa)

Presserat weist Beschwerde von Meinungsforschern zurück

Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde der Umfrageinstitute Forsa, Infas und Forschungsgruppe Wahlen abgewiesen. Der Beschwerdeausschuss hält die Verwendung einer Online-Umfrage des Meinungsforschungs-Start-ups Civey bei Focus Online für presseethisch unbedenklich, wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse mitteilte.

Focus Online hatte im Mai über eine Civey-Umfrage zum Verbleib der Fußballer Mesut Özil und Ilkay Gündoğan in der Nationalmannschaft berichtet. Die Redaktion gab an, dass die Umfrage repräsentativ sei. Forsa, Infas und die Forschungsgruppe Wahlen zweifelten die Repräsentativität der Civey-Erhebung hingegen an und sahen einen Verstoß gegen den Pressekodex.

Aus Sicht des Presserates gab es für die Redaktion hingegen keinen Anlass, an der Seriosität ihres Kooperationspartners Civey zu zweifeln. Eine eigene wissenschaftliche Prüfung der Umfragemethodik von Civey sei der Redaktion nicht abzuverlangen. (epd)