Keine Freiheit für deutsche Pornoseiten

URTEIL Das Bundesverfassungsgericht weist mehrere Pornografie-Klagen ab. Ein Antragsteller wollte mit ihnen das Verbot kippen, Porno-Angebote im Internet für Minderjährige zugänglich zu machen

FREIBURG taz | Die Verbreitung von Pornografie im Internet bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine Klage des Mainzer Erotikunternehmers Tobias Huch ab. Huch wollte unter anderem ein Portal mit Webkameras aufbauen, die Frauen bei sexuellen Handlungen zeigen.

In Deutschland ist es verboten, pornografische Darstellungen so zu verbreiten, dass Minderjährige darauf zugreifen können. Das sieht das Strafgesetzbuch vor. Es droht Haft bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Mit insgesamt drei Verfassungsbeschwerden wollte der Erotikunternehmer das Verbot kippen. Es greife unverhältnismäßig in sein Grundrecht auf „elektronische Pressefreiheit“ ein. „Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass einfache Pornografie Minderjährigen schadet“, behauptete Huch.

Das Verfassungsgericht lehnte die Klagen nun ab und verwies auf seine Entscheidung aus dem Jahr 1990, wonach der Gesetzgeber in einer wissenschaftlich ungeklärten Situation die Risiken selbst einschätzen darf. Damals ging es um den erotischen Roman „Josefine Mutzenbacher“, der auf dem Index der jugendgefährdenden Schriften stand. Der Rowohlt-Verlag hatte seinerzeit erfolglos dagegen geklagt. Auch heute gebe es keinen gesicherten Kenntnisstand zur Wirkung von Pornografie auf Jugendliche, erklärten jetzt die Verfassungsrichter.

Kritisiert hatte Unternehmer Huch auch, dass das Pornoverbreitungsverbot nur deutsche Anbieter treffe, während ausländische Seiten wie youporn weiter abrufbar sind. „Das ist rein symbolische Gesetzgebung“, kritisierte der Kläger.

Doch auch dieses Argument konnte die Verfassungsrichter nicht überzeugen. Es genüge bereits, wenn das Verbot in manchen Fällen die Verfügbarkeit von Pornos für Jugendliche verringere. Die Richter erwähnten als Beispiel Minderjährige, die nur Deutsch sprechen – was aber etwas weltfremd wirkt, da die Dialoge im Pornogenre ja eher im Hintergrund stehen.

Tobias Huch will jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Angeblich hat er im Kampf gegen das Pornoverbot schon rund 200.000 Euro für Anwalts- und Gutachtenkosten investiert. Derzeit macht er nach eigenen Angaben Geschäfte damit, dass er Firmen berät, wie sie mit Pornoangeboten aus dem Ausland deutsche Internetsurfer anlocken können. (Az.: 1 BvR 1231/04 u. a.)

CHRISTIAN RATH