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Schleswig-Holstein sitzt Justizministern vor

Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat den Vorsitz der Justizministerkonferenz übernommen. Sie folgt auf ihren thüringischen Amtskollegen Dieter Lauinger (Grüne), der die Position seit Anfang 2018 innehatte. Die Justizminister der Länder kommen zweimal jährlich zusammen, um sich abzustimmen. 2019 wollen sie sich weiter mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ beschäftigen, der bundesweit 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen soll. Zudem soll es um den Umgang mit unseriösen Inkassounternehmen und um Sportangebote für Gefangene im Justizvollzug gehen. Auch das Thema Ausspähung von Daten könnte auf den Tagesordnungen stehen, sagte Sütterlin-Waack. (dpa)

Immer weniger Mietrechts-Prozesse

Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. 226.933 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor Amts- und Landgerichten im Jahr 2017. Damit ging die Zahl der Streitfälle um acht Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Gleichzeitig bleibe der Rechtsberatungsbedarf der Mieter unverändert hoch. Rund 1,1 Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine erteilt. 97 Prozent aller Beratungsfälle seien dabei außergerichtlich erledigt worden. Beratungsthema Nummer eins seien wie schon in den Vorjahren die Betriebskosten gewesen, danach folgten Wohnungsmängel sowie Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. (epd)

Niedersachsen schafft „Häuser des Jugendrechts“

Die Stadt Osnabrück und das Land wollen gemeinsam künftig schneller bei der Bearbeitung von Jugendgerichtsverfahren sein. Erstmals in Niedersachsen wird in Osnabrück ein „Haus des Jugendrechts“ eingerichtet, wo städtisches Jugendamt und Jugendgerichtshilfe gemeinsam mit Polizei und Staatsanwaltschaft straffällig gewordene Jugendliche betreuen sollen. Derartige Einrichtungen soll es künftig auch in Göttingen, Lüneburg, Hannover und Salzgitter geben. Die bundesweit erste Einrichtung dieser Art wurde schon 1999 in Stuttgart-Bad Cannstatt gegründet. Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es bereits Häuser der Jugendrechts. (dpa)

Weniger Entschädigung für ungerechtfertigte Haft

Für zu Unrecht erlittene Haft haben Menschen in Schleswig-Holstein 2018 insgesamt exakt 45.281,49 Euro erhalten. Damit gab es einen deutlichen Rückgang zum Vorjahr. 2017 waren es 65.634,48 Euro. Die Beträge enthalten teilweise auch den bewilligten Ausgleich für Rechtsanwaltskosten und etwaigen Verdienstausfall. Menschen, die in Hamburg zu Unrecht in Haft saßen, haben 2018 rund 142.500 Euro Entschädigung bekommen – auch hier weniger als noch im Vorjahr zuvor, in dem knapp 153.000 Euro gezahlt wurden. Für jeden Tag, den ein Mensch unschuldig im Gefängnis verbringt, werden derzeit 25 Euro gezahlt. Die Hamburger Justizbehörde kritisiert sei Langem, dass die Haftentschädigung zu gering ist. (dpa)