Wider die „Eigenbedarf“-Kündigung?

Die Weimarer Verfassung von 1919 formulierte erstmals das Ziel, „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung“ zu sichern Foto: Promo

Die „Wohnungsfrage“ ist ein Begriff mit einer langen Geschichte. So kritisierte der Ökonom Gustav von Schmoller in seinem „Mahnruf in der Wohnungsfrage“ bereits 1890, dass die Armen unter den damaligen Wohnverhältnissen „zu Barbaren, zu tierischem Dasein“ herabgewürdigt würden. Solch menschenunwürdige Bedingungen gehören zwar der Vergangenheit an – die „Wohnungsfrage“ ist aber wieder ein großes Thema. Als ein Hebel der Verdrängung dient heute der Eigenbedarf. Die Arbeitsgruppe „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ zeigt heute Betroffenen, wie sie sich wehren können.

Eigenbedarf kennt keine Kündigung: aquarium, Skalitzer Str. 6, 3. 4., 19 Uhr, Eintritt frei