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Aufschub für Leinehertz

Das Bürgerradio Leinehertz in Hannover darf nach einer Klage gegen den Entzug seiner Sendelizenz vorläufig bis zum 30. April auf Sendung bleiben. Wie das Verwaltungsgericht Hannover mitteilte, wird dann über die Klage entschieden. Die Landesmedienanstalt hatte dem Bürgerradio im März kurzfristig die Lizenz und die finanzielle Förderung entzogen, weil der Sender die korrekte Verwendung öffentlicher Gelder nicht nachweisen konnte. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Senders werde wegen des Verdachts des Betrugs und des Subventionsbetrugs ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. (dpa)

Fußfesseln für Straftäter

Niedersachsen will die elektronische Fußfessel als mögliche Auflage für Strafgefangene bei Ausgängen und anderen Haftlockerungen einführen. Eine entsprechende Novelle des Justizvollzugsgesetzes solle noch in diesem Jahr verabschiedet werden, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Der Einsatz dieser Fesseln diene besonders dem Opferschutz. „Niemand soll sich Sorgen machen, wenn ein Straftäter tagsüber die Haftanstalt verlässt, etwa um einer Arbeit nachzugehen.“ (dpa)

Keine fahrlässige Tötung

Die Ermittlungen zum Tod eines jungen Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster im Juli 2017 haben keine Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Für die Vorgesetzten sei der Tod des 21-Jährigen, der bei einem Übungsmarsch kollabierte, nicht vorhersehbar gewesen. (dpa)