Kooperation für bessere Teilhabe

Bremen und Niedersachsen haben einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, um die Ermittlung individueller Bedarfe von Menschen mit Behinderungen schneller und passgenauer zu gestalten

Grundlage für das Verfahren ist das Bundes-

teilhabegesetz

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Ansprüche gegenüber dem Sozialstaat in Zukunft individueller formulieren und geltend machen können.

Das Instrument für eine passgenaue Bedarfsermittlung wird Bremen vom Land Niedersachsen in einer modifizierten Form übernehmen: Einen entsprechenden Kooperationsvertrag haben beide Länder jetzt geschlossen.

Die Bedarfe behinderter Menschen sollen künftig in allen Lebensbereichen in einem einzigen Verfahren abgeklärt werden, hieß es aus dem niedersächsischen Sozialministerium. Dazu gehörten vor allem die Wohnsituation, der Arbeitsplatz, die sozialen Kontakte sowie die Freizeitgestaltung. Wunsch und Wille des Betroffenen stünden dabei im Mittelpunkt.

„Mit dem Instrument zur individuellen Bedarfsermittlung kommen wir dem Anspruch des neuen Bundesteilhaberechts nach, alle Hilfen an den Bedarfen des Einzelnen auszurichten“, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). In Niedersachsen wird das Verfahren schon seit Anfang 2018 angewendet und firmiert unter dem Kürzel „B.E.Ni“ (Bedarfsermittlung Niedersachsen). In der Entstehung sind Menschen mit Behinderungen über ihre Interessenvertretungen beteiligt worden.

Das soll bei der Weiterentwicklung des Instruments auch in Bremen geschehen. Dabei gehe es unter anderem um eine leicht zugängliche Sprachform und um die Betonung des eigenen Willens der Betroffenen im Bedarfsermittlungsprozess, sagte Stahmann.

Rechtliche Grundlage für das neue Verfahren ist das Bundesteilhabegesetz, das schrittweise bis zum Jahr 2023 in Kraft tritt: Um zu sehen, welche konkreten Hilfen Menschen mit Beeinträchtigungen für eine bessere Teilhabe in Bereichen wie Wohnen, Mobilität oder Kommunikation brauchen, müssen die Kommunen passgenaue Teilhabepläne aufstellen. (taz/epd)