Zu Recht suspendiert

Zwei Schüler der 10. Klasse einer Inte­grierten Gesamtschule dürfen vorläufig vom Unterricht suspendiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Die beiden hatten heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen Mitschüler weitergeleitet, der sie auf Instagram verbreitete und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versah. Die Schulleiterin, die die Schüler für neun Schultage vom Unterricht suspendiert hat, habe davon ausgehen dürfen, dass die Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass der Mitschüler das Material so nutzen würde, hieß es in der Begründung. Es liege auch auf der Hand, dass dadurch „das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen fortwährend erschüttert“ sei. (taz)