Nur Fahrer dürfen Alkohol kaufen

BAYERN Junge Liberale planen Flashmobs gegen ein Gesetz, das den Verkauf an Tankstellen einschränkt

BERLIN taz | Ist in Bayern ab 20 Uhr ein Radfahrer oder Fußgänger durstig, wird er zumindest an einer Tankstelle keine Flasche Bier bekommen. Denn das seit dem 1. Juni in Kraft getretene Ladenschlussgesetz erlaubt den Verkauf von „Genussmitteln“ ausdrücklich nur an „Kraftfahrer und Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs“. Wer das ist, entscheiden die Tankwarte.

„Nachts ist erfahrungsgemäß der Kundenandrang so gering, dass der Verkäufer durch einen Blick aus dem Tankstellenfenster feststellen kann, ob sich ein Kfz an der Zapfsäule oder auf dem Tankstellengelände befindet“, verkündet das Ministerium. Im Zweifel solle eben kurz nachgefragt werden.

Die Jungen Liberalen (JuLis) finden diese Regel „absurd“. Für Samstag planen sie einen Flashmob. „In den größten Städten Bayerns sollen möglichst viele Menschen gleichzeitig bei einer Tankstelle einlaufen. Dann wird der Tankstellenwächter sicher nicht überprüfen können, wer mit dem Auto gekommen ist und wer nicht“, so der Landesvorsitzende Matthias Fischbach.

Seit 2005 dürfen die Länder – und nicht mehr der Bund – über die Ladenöffnungszeiten bestimmen. Für Zapfsäulenbesitzer in Bayern bedeutet die neue Regel einen Umsatzverlust. Besonders der Abendverkauf von Alkohol fällt deshalb weg. Viele verkaufen aber auch einfach blind weiter. LEONIE GEIGER