Aktionäre gegen Volkswagen

Das Oberlandesgericht positioniert sich zunächst gegen die Anleger

Der Anlegerprozess zur Dieselaffäre bei Volkswagen verläuft weiter schleppend. Vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) stritten die Parteien am Montag über möglicherweise fehlerhafte Geschäftsberichte des Konzerns. Die Kläger wollen erreichen, dass VW-Bilanzen schon 2008 bis 2015 als falsch angesehen werden, weil finanzielle Risiken verschwiegen worden seien und sie unter anderem keine Rückstellungen enthielten. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Die Anleger werfen dem Management des Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Aus ihrer Sicht hätten die finanziellen Risiken auch in den Finanzberichten zuvor stehen müssen. Die Richter kamen am Montag zu der vorläufigen Auffassung, dass mehrere Ziele der Kläger wegen zu unkonkreter Formulierung unzulässig seien. In dem Prozess vertritt Deka Investment Aktionäre, die von VW Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern. (dpa)