linksunten bleibt verboten

Leipziger Richter lehnten Klage gegen Schließung ab.

Aus Leipzig Christian Rath

Das Verbot der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Mittwochabend eine Klage von fünf mutmaßlichen Betreibern abgewiesen, ohne die Verbotsgründe zu prüfen.

Im August 2017 hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) linksunten.indymedia dichtgemacht. Die mutmaßlich in Freiburg betriebene, aber bundesweit bedeutsame Webseite habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass dort Straftaten gebilligt und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht wurden.

Fünf Freiburger, denen damals die Verbotsverfügung ausgehändigt wurde, klagten als Einzelpersonen gegen das Verbot. Sie klagten nicht im Namen des Vereins, weil dies als Geständnis wirken könnte, dass sie tatsächlich die Plattform betrieben haben. Sie fürchten strafrechtliche und haftungsrechtliche Folgen.

Das BVerwG hielt nun aber an der bisherigen Linie des Gerichts fest, dass die Verbotsgründe nur auf Klage des Vereins selbst überprüft werden können. Die inhaltliche Prüfung des Vereinsverbots unterblieb also. Das BVerwG stellte nur fest, dass ein „Verein“ – also eine arbeitsteilige Struktur – bestand, und dass Vereinsverbote auch bei Internetplattformen grundsätzlich möglich sind.

Die Anwälte der Kläger prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde. Im Zuge des Verbotsverfahrens seien bei den fünf Freiburgern auch Gegenstände und Geld beschlagnahmt worden. Dagegen können sie zwar vor dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg klagen. Das VG müsse nun aber von der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbotes ausgehen – obwohl das BVerwG das Verbot inhaltlich gar nicht geprüft hat.

Reporter ohne Grenzen kritisierte, das Gericht habe eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen. Das Bundesinnenministerium behauptete, das Gericht habe das Vereinsverbot „bestätigt“.