Paritätsgesetz in Kraft

Brandenburg führt eine Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen ein

Hamburg hat die Nase vorn, Sachsen-Anhalt ist Schlusslicht: Wenn es um den Frauenanteil in den Landesparlamenten geht, sind die Unterschiede in Deutschland groß. In der Hamburger Bürgerschaft sind 55 der 123 Abgeordneten weiblich, das entspricht einer Quote von knapp 48 Prozent, in Sachsen-Anhalt sind es nur 19 von 87 oder rund 22 Prozent. Brandenburg liegt mit einem Anteil von etwas über einem Drittel im Mittelfeld. Das soll sich ändern: Seit Dienstag ist in Brandenburg das Paritätsgesetz in Kraft.

Die Änderung des Landeswahlgesetzes soll aber erst bei künftigen Landtagswahlen dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und Männer auf den Kandidatenlisten der Parteien berücksichtigt werden. Die nächste Landtagswahl ist im Jahr 2024 vorgesehen.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien beschlossen. Transgender sollen entscheiden, ob sie auf der Männer- oder Frauenliste antreten. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bleiben die Direktkandidaten in den Wahlkreisen ausgenommen.

In mehreren Bundesländern wird über eine Paritätsregelung diskutiert – auch in Berlin (taz berichtete). „Gesetzliche Regelungen allein reichen zwar nicht, sie erhöhen aber den Druck, die Voraussetzungen für Frauen zu verändern“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Elske Hildebrandt, Tochter der gestorbenen früheren Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt.

Nun entscheidet erst einmal das Verfassungsgericht Brandenburg über das Gesetz, das Grüne und die rot-rote Koalition auf den Weg brachten. Die Piratenpartei, die NPD und die AfD sowie eine Privatperson hatten sich an das Gericht gewandt, sie wollen das Paritätsgesetz kippen. Auch die CDU, damals in der Opposition, hielt das verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig. (dpa)