Neuer Gesetzesentwurf zu Suizidhilfe

JUSTIZMINISTERIUM Künftig könnte die Sterbehilfe für Ärzte und Freunde straffrei werden

OSNABRÜCK dapd | Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll in Zukunft neben den Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der jeweils Betroffenen legal sein. Das sieht der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor.

„In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, längjährige Hausgenossen oder nahe Freunde. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es laut Neuer Osnabrücker Zeitung in dem Referentenentwurf. Der Union gehe diese geplante Regelung aber zu weit. Denn die besondere emotionale Zwangslage von engsten Angehörigen sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft, heißt es aus Unionskreisen. Straffreiheit sei somit nicht gerechtfertigt. Einig sei man sich aber, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe genauer geregelt werden müsse.

Laut Bundesjustizministerium sei Gewerbsmäßigkeit auch dann erfüllt, wenn „die durch die Suizidhilfe erstrebten Einnahmen als Mitgliedsbeiträge an einen Verein fließen und den ,Suizidhelfern‘ aus diesen Mitteln ein Gehalt oder Honorar gezahlt wird beziehungsweise werden soll“.