Reichsbürger entwaffnet

Das Verwaltungsgericht Cottbus bestätigt ein Waffenverbot

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einem sogenannten Reichsbürger den Besitz von Waffen untersagt. In einem von dem Mann selbst angestrengten Eilverfahren entschied das Gericht, ihm sei zu Recht seine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen worden. Der Besitzer von insgesamt 14 Waffen sei als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, weil er als Reichsbürger kein Vertrauen verdiene, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen, heißt in dem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss (VG 3 L 343/21).

Nach Angaben des Gerichts hat der Mann Ende 2020 eine sogenannte Lebenderklärung zusammen mit einem weiteren Schreiben aus der rechtsextremen Reichsbürgerszene unterzeichnet, die an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (beide CDU) versandt wurden. Bei Lebenderklärungen handele es sich um Fantasiedokumente von Reichsbürgern, mit denen die Verfasser „unter Eid“ bekunden, am Leben zu sein, was durch drei Personen bezeugt und durch das Versenden an staatliche Stellen nach außen mitgeteilt wird.

Der nach Aktenlage gewonnene Gesamteindruck legt laut Gericht nahe, dass der Antragsteller die Ideologie der Reichsbürgerbewegung teilt und damit die Geltung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Waffengesetzes, in Abrede stellt. Beteuerungen des Mannes, er distanziere sich von deren Ideologie, hielt die Kammer demnach für nicht glaubhaft. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Bundesweit soll es laut Behörden rund 19.000 Reichsbürger geben, von denen rund 1.000 als Rechtsextreme gelten. (epd, taz)