Wieder Staatsdiener

Der Senat beschließt, Leh­re­r*in­nen und Lehrer bis zum 52. Lebensjahr wieder zu verbeamten. Damit setzt die SPD einen alten Wunsch um

An Berlins Schulen arbeiten rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrer

Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Lehrerverbeamtung auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll angestellten Lehrerinnen und Lehrern bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres einen Wechsel in den Beamtenstatus ermöglichen. Eigentlich können Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes nur bis zum 45. Geburtstag Beamte werden, die neue Regel schafft also eine Ausnahme für Lehrer. Sie soll zunächst bis Ende 2026 gelten und nach Angaben von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) dafür sorgen, dass möglichst vielen Bestandslehrkräften eine Verbeamtung angeboten werden kann. Dadurch werden sie finanziell bessergestellt.

Nach 18 Jahren Auszeit hatte sich Berlin als letztes Bundesland entschlossen, Lehrkräfte seit Beginn dieses Schuljahrs wieder zu verbeamten. Das soll den Fachkräftemangel mildern. Das sogenannte Artikelgesetz dient der rechtlichen Absicherung des Vorhabens. Es regelt noch eine Reihe weiterer Details zum Statuswechsel der Lehrer, die schon länger angestellt sind. Im Abgeordnetenhaus soll das Gesetz im Januar beschlossen werden, also noch vor der Wiederholungswahl am 12. Februar.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte zu dem Senatsbeschluss: „Das ist ein guter Tag für die Berliner Schulen.“ Jahrelang hätten junge Lehrkräfte Berlin verlassen, um sich woanders verbeamten zu lassen. Nun müssten sie dazu nicht mehr weggehen.

Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) äußerte die Hoffnung, dass nunmehr sogar wieder Lehrer aus anderen Bundesländern nach Berlin zurückkehrten, nicht zuletzt aus Brandenburg. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, ein gerechter Ausgleich geplant sei. Dieser soll von der rot-grün-roten Koalition im Abgeordnetenhaus erarbeitet und dann gemeinsam mit dem Gesetz beschlossen werden. Im Senat einigten sich dessen Mitglieder dem Vernehmen nach auf Drängen der Linken auf einen Rechtsanspruch für solche Kompensationszahlungen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wünschte sich unterdessen mehr Klarheit und kritisierte kursierende Ideen für die Kompensation. „Anstatt den Tarifvertrag anzuwenden und Zulagen von bis zu 900 Euro monatlich zu zahlen, will die Koalition lediglich über eine rechtlich wackelige Konstruktion 250 Euro zahlen“, erklärte die Gewerkschaft. „Es ist zudem noch unklar, wer sie überhaupt bekommen soll.“

Neben der Altersgrenze sieht das Gesetz einen Pensionsfonds für die Altersversorgung verbeamteter Lehrkräfte vor. Hohe Pensionslasten zählen zu den Hauptproblemen im Zusammenhang mit beamteten Staatsdienern. Das Gesetz regelt zudem Details wie die Anerkennung von Probezeiten. An den Schulen arbeiten 34.000 Lehrerinnen und Lehrer. Laut Bildungsverwaltung könnten rund 16.000 angestellte Lehrkräfte verbeamtet werden. (dpa)