Klage zu Corona-Impfschaden abgewiesen

Das Landgericht Mainz hält Ansprüche gegen den Hersteller Astrazeneca für nicht zulässig

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“. Die Klägerin von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.

„Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt“, sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte der Anwalt der Klägerin in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen „Bärendienst“ für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen. Rund 65 Millionen Menschen haben sich seit Dezember 2020 in Deutschland gegen einen schweren Verlauf von Covid-19 impfen lassen. In sehr seltenen Fällen hatte diese Impfung dramatische Folgen für die Gesundheit der Geimpften – beispielsweise in Form von schweren Thrombosen. Nach ZDF-Recherchen haben die Bundesländer bislang mehr als 7.693 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. (dpa, taz)