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Zahlpflicht auch für Kritiker_innen der Öffentlich-Rechtlichen

Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärte dieses. Darüber hinaus schütze die im Grundgesetz garantierte Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen „institutionelle Unabhängigkeit“ und die Sender „vor der Einflussnahme Außenstehender“, betonte das Gericht. Ob sie die verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllten, kontrollierten ihre plural besetzten Aufsichtsgremien.

Mit der Entscheidung wies der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz die Klage einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim ab, die juristisch gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für ihre Wohnung vorging. Sie begründete das laut Gerichtshof mit „mangelnder Meinungsvielfalt“, was einem „strukturellen Versagen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichkomme. Ihrer Auffassung nach sei es Aufgabe der Verwaltungsgerichte, dieser Frage genauer nachzugehen. (afp)

Frag Den Staat veröffentlicht Urteile zur Letzten Generation

Die Internetplattform Frag Den Staat hat Beschlüsse des Amtsgerichts München zur Letzten Generation veröffentlicht. Darin geht es um Durchsuchungen, Beschlagnahmung und Abhörmaßnahmen gegen die Umweltaktivisten. Im vergangenen Mai ließ die Generalstaatsanwaltschaft München Wohnungen und Aufenthaltsorte von sieben Menschen aus dem Umfeld der Klimagruppe durchsuchen. Dabei wurden Telefone, Computer, Bankkonten und die Webseite beschlagnahmt. Zusätzlich wurden das Pressetelefon der Gruppe und weitere Anschlüsse überwacht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Gruppe die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.

Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus Strafverfahren ist eigentlich verboten. Deshalb haben Medien bislang die Dokumente weder publiziert noch aus ihnen zitiert. Frag Den Staat veröffentlicht die Dokumente als abgetippte Texte mit Schwärzungen. (taz)