Ihr Berlinerlein, kommet!

Laut Wahlleiter ist Berlin gut für die Wiederholung der Bundestagswahl am 11. Februar gerüstet

Von Lilly Schröder

„Prinzip Hoffnung, Kategorie Möglichkeit“ – so beschreibt Landeswahlleiter Stephan Bröchler den Vorbereitungsstand für die Teilwiederholungswahl zum Bundestag am 11. Februar. Ein „Zeichen der Stärke unserer Demokratie“ sei die Wahl, sagt Bröchler, gleichzeitig stelle sie das Land und die Bür­ge­r*in­nen vor erhebliche Herausforderungen.

Grund für die Wiederholung waren Pannen in vielen Wahllokalen am 26. September 2021. Da wurden nicht nur der Bundestag und das Abgeordnetenhaus sowie die zwölf Bezirksparlamente gewählt: Es stand neben dem Enteignungsvolksentscheid auch noch der Marathon an. Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz, teils wurde die Wahl unterbrochen, teils bildeten sich so lange Schlangen, dass Wäh­le­r*in­nen erst weit nach dem offiziellen Wahlende um 18 Uhr abstimmten. Deshalb wurden schon im Februar 2023 die Berliner Wahlen wiederholt.

Mitte Dezember bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Fehler auch bei der Bundestagswahl zum Teil „mandatsrelevant“ waren. Deshalb sind am 11. Februar rund 550.000 Wahlberechtigte in 455 der 2.256 Berliner Wahlbezirke aufgerufen, ihre Stimmen für die Bundestagswahl erneut abzugeben. Die Bezirke betrifft das ganz unterschiedlich: In Pankow etwa können 85 Prozent der Wahlberechtigten nachwählen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 42 Prozent. In anderen Bezirken wie Lichtenberg und Treptow-Köpenick sind es nur knapp 3 Prozent.

Wahlbeteiligung könnte niedrig sein

Damit es bei der Wiederholungswahl geordneter zugeht als 2021, haben Landes- und Bezirkswahlleitungen zahlreiche Vorkehrungen getroffen. Die Herausforderungen seien trotzdem zahlreich, so Bröchler: Im Vordergrund stehe die Sorge vor einer niedrigen Wahlbeteiligung. Man strebe keine 90-prozentige Beteiligung an, erhoffe aber „um die 60 Prozent“. Ungünstig ist, dass der Wahltermin auf den letzten Tag der Winterferien fällt. Viele würden an diesem Datum erst aus dem Urlaub zurückkommen, vermutet der Landeswahlleiter.

Er rechnet deshalb mit einem hohen Anteil an Briefwähler*innen: um die 50 Prozent. Da der Briefwahlzeitraum wegen der Feiertage von 8 auf 7 Wochen verkürzt wurde, ruft Bröchler dazu auf, diese Möglichkeit so schnell wie möglich zu nutzen. Eine weitere Herausforderung besteht darin zu klären, wer wahlberechtigt ist. Da die Wiederholung mehr als sechs Monate nach der Hauptwahl stattfindet, ist das Wählerverzeichnis neu aufzustellen. Eingetragen werden alle, deren Wohnsitz 42 Tage vor der Wahl im jeweiligen Wahlbezirk gemeldet ist.

Dabei komme es auch zu Ungerechtigkeiten: Einige Bürger*innen, die seit der Pannenwahl umgezogen sind, können nicht mitwählen. Dafür können andere abstimmen, die erst danach zugezogen sind. Solche Ungerechtigkeiten müsse man hinnehmen, sagt Bröchler. „Wir hatten nun mal die Pannenwahl, jetzt müssen wir versuchen, die Fehler zu heilen. Die Therapie ist die Wiederholungswahl.“