Zahl des Tages
: Artikel5

Klingt eigentlich recht simpel: Was Firmen an persönlichen Daten über Personen speichern und verarbeiten, muss richtig sein. So sieht es Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung vor. Da dürfen keine falschen Lebensläufe, Fake-Geburtstage oder erfundene Partei­mitgliedschaften dabei sein. Wenn doch, haben Be­troffene ein Recht auf Korrek­tur oder Löschung. Der Daten­schutz-Verband Noyb hat nun gemeinsam mit einem Betroffenen Beschwerde gegen OpenAI eingelegt: Textgenerator ChatGPT habe wiederholt den Geburtstag des Be­troffenen falsch ausgegeben und OpenAI habe weder löschen noch korrigieren wollen. Dabei würde es helfen, wenn ChatGPT einen Satz kennt: Das weiß ich nicht.