Klage gegen Vodafone

Schon über 40.000 Menschen haben sich einer Sammelklagen gegen das Unternehmen angeschlossen. Möglich macht das ein neues Gesetz

An einer Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone nehmen schon jetzt Zehntausende Menschen teil. Beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz haben sich binnen einer Woche 40.445 Ver­brau­che­r:in­nen eingetragen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Die Zahl ist vom 30. April, also eine Woche nach Öffnung besagten Registers. Eintragungen sind weiterhin möglich, die Zahl dürfte noch steigen. Der Verband hatte im vergangenen November eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht, weil er bestimmte Preiserhöhungen von Vodafone für unrechtmäßig hält. Rund 10 Millionen Kunden waren von den Preiserhöhungen betroffen, sie mussten pro Monat 5 Euro mehr für ihr Festnetz-Internet bezahlen als zuvor. Vodafone begründete die Anhebung mit höheren Kosten, den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit wies das Unternehmen zurück. Das Verfahren am OLG Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Das neue Instrument der Sammelklage für Verbraucher war im vergangenen Herbst beschlossen worden. Der Gesetzgeber setzte damit eine entsprechende EU-Richtlinie um, die auf den Dieselskandal zurückgeht. „Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen“, hatte der Bundesrat im Herbst seine Zustimmung zu dem Gesetz begründet. „Dass die Verbraucherzentralen direkte Entschädigungsleistungen für eine Vielzahl betroffener Ver­brau­che­r:in­nen einklagen können, ist ein Novum in Deutschland“, hatte der vzbv gelobt. Das Oberlandesgericht Hamm musste zunächst monatelang seine Zuständigkeit in dem Fall prüfen. Dies war nötig, weil das OLG zwar in erster Instanz für die Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, der vzbv aber gleichzeitig auch ein Unternehmen der Vodafone-Gruppe in Bayern verklagt hatte. (dpa, afp)