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Porträt von Charles III. enthüllt

Der Buckingham Palace hat am Dienstag das erste Porträt von Charles III. nach seiner Krönung der Öffentlichkeit präsentiert. Das überlebensgroße Ölgemälde des neorealistischen Künstlers Jonathan Yeo zeigt den Monarchen in der roten Uniform der Waliser Garde vor einem roten Hintergrund. Auf seiner Schulter landet währenddessen ein Schmetterling. Dieser soll laut Yeo das Engagement des Königs in der Umweltbewegung symbolisieren. Obendrein verbildliche er die Veränderung von Charles vom Thronfolger zum Herrscher. Das Porträt rief in den sozialen Medien heftige Reaktionen hervor. Zum Beispiel schrieb ein User auf X (ehemals Twitter), dass es „absolut scheußlich“ sei und aufgrund der farblichen Gestaltung so aussähe, als brenne Charles in der Hölle. Königin Camilla soll das Porträt dagegen gefallen haben: „Ja, Sie haben ihn getroffen“, sagte sie laut BBC bei der Enthüllung zum Künstler. Die Draper’s Company, eine Londoner Kaufmannsvereinigung, hatte das Werk 2020 anlässlich des 50. Jubiläums der Mitgliedschaft von Charles in Auftrag gegeben. Yeo hat in der Vergangenheit bereits mehrere Mitglieder der königlichen Familie porträtiert, unter anderem Prinz Philip. 2007 erregte sein unautorisiertes Porträt des damaligen US-Präsidenten George W. Bush weltweit Aufsehen: Yeo hatte dessen Gesicht mit Ausschnitten aus Porno­magazinen nachgebildet.

Freispruch im Prozess um Söder-Graffito

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat den Künstler Fabian Zolar vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beleidigung von Markus Söder freigesprochen. Er hatte 2022 ein Graffito an einer Scheune im Süden von Nürnberg angebracht, das den bayerischen Ministerpräsidenten in einer Art SS-Uniform zeigen und Polizeigewalt kritisieren soll. Zolar bestritt jedoch vor Gericht, Söder abgebildet zu haben. Der zuständige Senat des BayObLG hob zwar hervor, das das Kunstwerk geeignet sei, „Erinnerungen an eine SS-Uniform zu wecken“. Aufgrund zahlreicher Abweichungen stellte er aber heraus, dass dadurch der „Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nicht erfüllt sei. Zolar könne sich daher auf die Kunstfreiheit berufen. Das Gericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg auf, das in zweiter Instanz vom Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt worden war. Ursprünglich sollte Zolar eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 € zahlen.