GERICHTSURTEIL
: Mehrfach befristete Verträge sind erlaubt

BERLIN | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat befristete Kettenarbeitsverträge über viele Jahre hin grundsätzlich erlaubt. Als Voraussetzung für die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge muss aber ein „sachlicher Grund“ wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf vorliegen, entschied das Gericht gestern in Luxemburg (Az: C-586/10). Damit scheiterte die Klage einer Frau, die auf der Grundlage von mittlerweile 13 befristeten Arbeitsverträgen seit elf Jahren als Justizangestellte eines Amtsgerichts beschäftigt ist. (afp)