LANDGERICHT MÜNCHEN: „REALE KREUZIGUNG KLINSIS STEHT NICHT IM RAUM“
: Keine Schande: Klinsmann verliert gegen taz

MÜNCHEN | Das Landgericht München hat einen Antrag des Fußballtrainers Jürgen Klinsmann zurückgewiesen, der taz die Veröffentlichung ihres Ostertitels zu untersagen. Dieser zeigt einen gekreuzigten Klinsmann. „Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt“, urteilt das Gericht.

Klinsmann sieht sich durch die Abbildung in einer Monty-Python-Parodie auf die Kreuzigung Jesu in seinem Persönlichkeitsrecht und „seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt“. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe, dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde, und Hohn und Spott ausgesetzt. Das Gericht urteilt: „Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt.“ (taz)

Das ganze Urteil: www.eisenberg-koenig.de