Freiheit für Milchbubi

Richter verurteilen Ex-Südmlich-Chef zu Bewährungstrafe. Sonst wäre Weber wohl in Paraguay geblieben

STUTTGART dpa/ap ■ Der frühere Südmilch-Chef Wolfgang Weber muss nicht ins Gefängnis. Er wurde am Donnerstag in Stuttgart wegen Untreue zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gleichzeitig muss Weber 100.000 Euro zahlen.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der 68-jährige Weber nach über zehnjähriger Flucht auf seine Rinderfarm in Paraguay sich selbst gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Schon vor Beginn des Prozesses war berichtet worden, dass Weber nur zurückgekehrt sei, weil ihm eine Bewährungsstrafe zugesichert wurde. Dazu meinte der Vorsitzende Richter: „Der Prozess hätte nicht stattgefunden, wenn sich Weber nicht gestellt hätte.“

Wichtigster Punkt des Prozesses war ein Kooperationsvertrag zum Transfer von Know-how zwischen der Südmilch in Stuttgart und der Sachsenmilch bei Dresden. Die Verluste der Südmilch im Jahr 1991 sollten mit dem Geld aus dem Verkauf von Know-how an die Sachsenmilch in Höhe von umgerechnet circa 19 Millionen Euro ausgeglichen werden, meinte der Richter. Das Know-how wurde über einen Generalunternehmer geliefert, der noch nie ein Milchwerk gebaut hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte das gelieferte Know-how als „völlig wertlos“ bezeichnet.

Dem früheren Südmilch-Chef Weber sei bewusst gewesen, dass die geplante Zahlung von 38 Millionen DM ein Risiko bedeutete, das allein bei der Sachsenmilch gelegen habe. Der Richter sagte: „Dies nahm Weber billigend in Kauf.“ Deshalb habe er sich der Untreue zulasten der Sachsenmilch schuldig gemacht. Die Sachsenmilch ging im Juli 1993 in Gesamtvollstreckung. Die Südmilch AG in Stuttgart meldete Vergleich an.