Moneta Ansprüche als Arbeitnehmer
: Leicht gemacht

Obwohl Angestellte seit Anfang 2002 ein Recht auf Entgeltumwandlung haben, bieten viele Betriebe ihren ArbeitnehmerInnen noch kein Konzept an. Häufig schlicht aus Unkenntnis. Die Presse war letztes Jahr hauptsächlich damit beschäftigt, die so genannte „Riesterrente“ zu thematisieren und unter dem Strich für unattraktiv zu erklären. Auf Arbeitgeber wie Arbeitnehmerseite machte sich Frust breit. Was viele dabei übersehen haben ist, dass die Rentenreform auch ihre gute Seite hatte: die Möglichkeit nämlich, bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (!) in Altersvorsorge umwandeln zu können. Zur Zeit sind das immerhin 204 Euro monatlich, die auch parallel zu einer eventuell existierenden Direktversicherung investiert werden können.

Häufig fürchten Arbeitgeber, dass ihnen bei der Einführung einer Pensionskasse zusätzliche Kosten und Arbeit entstehen. Meistens ändert sich diese Haltung, wenn ihnen klar wird, dass sie nicht nur kaum Arbeit haben, sondern darüber hinaus auch noch selbst die Sozialabgaben einsparen. Spätestens dann aber, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass die Arbeitnehmer auf die betriebliche Riesterrente bestehen können, wenn er ihnen den Weg über einen vernünftigen Durchführungsweg wie Pensions- oder Unterstützungskasse nicht anbietet, sollten Angestellte Gehör finden. Denn nichts ist mit so viel Verwaltungsarbeit verbunden wie eine betrieblich veranlasste Riesterrente.

Eine Pensionskasse kann auch von einzelnen Angestellten abgeschlossen werden, genauso unbürokratisch wie eine Direktversicherung. In den meisten Fällen reduziert ein monatlich in eine Pensionskasse investierter Hunderter das Nettoeinkommen nicht einmal um 50 Euro. Einziger Wermutstropfen: Die daraus resultierende Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Fotohinweis: Susanne Kazemieh ist Finanzmaklerin und Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142-6667, Fax: 4142-6668, info@frauenfinanzgruppe.de, www.frauenfinanzgruppe.de.