Homoehe keine Familie

Verwaltungsgericht: Kein Familienzuschlag für homosexuellen Beamten aus Heidelberg

KARLSRUHE dpa ■ Im Streit um einen Familienzuschlag für homosexuelle Lebenspartner hat ein Heidelberger Beamter eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte seine Klage gestern ab (Az.: 5 K 1406/08). Die Richter schlossen sich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an und sprachen eingetragenen Lebenspartnern eines Beamten das Recht auf die Zuschlagszahlung ab. Sie ließen aber eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu.

Hintergrund der Klage trotz der erfolgten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, dass der Europäische Gerichtshof anders als die Bundesgerichte entschieden hat. Der Kläger, im Heidelberger Rathaus zuständig für Soziales und Senioren, will deshalb nicht aufgeben: „Wir gehen in jedem Fall in Berufung“, sagte der 46-jährige Wolfgang Krauth. Er zeigte sich enttäuscht darüber, dass zwei Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gegensätzlich geurteilt haben. So hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart erst letzte Woche zugunsten eines Homo-Beamten entschieden. Nach Auffassung der Stuttgarter Richter haben nicht nur verheiratete Beamte Anspruch auf den „Verheiratetenzuschlag“, sondern auch eingetragene homosexuelle Lebenspartner. Aus ihrer Sicht ergibt sich der Anspruch aus einer Antidiskriminierungsrichtlinie der EU von 2000.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist eine unterschiedliche Bewertung von Ehe und eingetragener Partnerschaft aber legitim. Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass in den meisten Ehen Kinder aufwachsen und Unterhaltsansprüchen dadurch eine besondere Rolle zukämen. Eine vergleichbare Situation sei bei Lebenspartnerschaften nicht typisch.