Lichtblick verklagt

Die Verbraucherzentrale Bremen geht gegen den Ökostromanbieter wegen zweifelhafter Werbung vor

BERLIN taz ■ Die Verbraucherzentrale Bremen hat den Ökostromanbieter Lichtblick wegen unlauterer Kundenwerbung verklagt. Die Klage wurde am 27. November beim Landgericht Hamburg eingereicht, erklärte die Verbraucherschutzorganisation am Dienstag. Mitarbeiter des Stromanbieters hätten wiederholt Verbraucher zu Werbezwecken angerufen, ohne dass diese um Beratung gebeten hatten. Dabei hätten sich die Anrufer mitunter als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgegeben.

Im September hatte die Zentrale das Unternehmen abgemahnt und mit Hinweis auf mehrere dokumentierte Fälle eine Unterlassungserklärung gefordert. Lichtblick hatte darauf hin nach eigenen Angaben einen Vertriebspartner ausfindig gemacht, der mit Telefonanrufen Kunden geworben hatte. Dem Vertriebspartner sei mit sofortiger Wirkung gekündigt worden, eine weitere Zusammenarbeit wurde untersagt.

Da Lichtblick die Unterlassungserklärung nicht abgegeben habe, vermutet die Verbraucherzentrale Wiederholungsgefahr und entschloss sich zur Klage. Es lägen auch weitere Beschwerden von Verbrauchern vor, sagte die Geschäftsführerin Irmgard Czarnecki. Sollte die Klage Erfolg haben, drohen Lichtblick bis zu 250.000 Euro Strafe pro unerlaubtem Werbeanruf.

Bei Lichtblick in Hamburg herrschte gestern Verwunderung: Sprecher Gero Lücking sagte, das Unternehmen habe die Unterlassungserklärung unterzeichnet und im September nach Bremen gesandt. FEZ