Ab in die Klasse

Oberverwaltungsgericht hat gesprochen: Behörde darf Schulschwänzer nicht in den Kurzzeit-Knast stecken

Bremen taz/dpa ■ Die Bremer Schulbehörde darf eine notorische Schulschwänzerin nicht durch eine kurzzeitige Haftstrafe zum Besuch des Unterrichts zwingen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hansestadt in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Die von der Behörde beantragte Ersatzzwangshaft von einem Tag sei nicht verhältnismäßig, hieß es. Die Behörde hätte zunächst versuchen müssen, die Jugendliche durch zwangsweise Vorführung zum Schulbesuch zu bewegen.

Nach Angaben des Gerichts hatte die 16-Jährige den Schulbesuch „praktisch eingestellt“. Bemühungen der Lehrer und der sozialen Dienste, sie wieder zum Unterricht zu holen, waren erfolglos geblieben. Auch die Schulbehörde hatte mit einer förmlichen Aufforderung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 50 Euro keinen Erfolg. Daraufhin beantragte sie beim Verwaltungsgericht die Anordnung von einem Tag Ersatzzwangshaft. Dies lehnten die Richter jedoch ab.

Die Beschwerde der Schulbehörde gegen diese Entscheidung scheiterte nun ebenfalls. Das Oberverwaltungsgericht sah die zwangsweise Vorführung zur Schule auch als deutlich Erfolg versprechender an. „Sie führt nämlich auf direktem Weg zur Teilnahme der Schülerin am Unterricht, während sich die Ersatzzwangshaft auf eine bloß mittelbare Druckausübung beschränkt.“ jox