Straßenstrich nach Nordwest

Weil die Überseestadt kommt, müssen die Huren in den Hafenrevieren ein Stück nach Nordwesten weichen. Das wird heute der Senat beschließen

Bremen taz ■ Heute beschließt der Senat die Verlagerung des Waller Straßenstrichs. Das aber tun die sechs Herren Senatoren und die eine Frau Senatorin nicht in so schlichten Worten, sondern in einer der ihnen obliegenden Bürokratie angemessenen Ausdrucksweise: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Prostitution in Teilgebieten der Stadt Bremen“, so lautet der Titel der Vorlage.

Der Inhalt bleibt dennoch verständlich: Weil die Hafenreviere nun verstärkt zur schicken Überseestadt werden sollen, muss das älteste Gewerbe der Welt weichen. Diesmal ein bisschen nach Nordwesten, von seinem bisherigen und auch schon wegen Baumaßnahmen provisorischen Revier in der vorderen Cuxhavener und in der Emder Straße bis zum Fabrikenufer weg.

Stattdessen soll die Straßenprostitution nun in der Cuxhavener Straße in nördlicher Richtung, 50 Meter hinter dem Waller Stieg und bis zur Rigaer Straße gestattet werden. Der Grund für die Verlegung gen Norden laut Vorlage: „die Entwicklung der fußläufigen Kreuzung Waller Stieg und Cuxhavener Straße“.

Des Weiteren wird „der Zeitpunkt für den Beginn der legalen Ausübung der Straßenprostitution“, vulgo: der Arbeitsbeginn der Huren, um eine Stunde nach hinten verschoben, von 18 auf 19 Uhr. Mit diesem größeren zeitlichen Abstand zwischen Arbeitsende anliegender Firmen und Beginn des Straßenstrichs soll, so hoffen die amtlichen Verfasser der Vorlage, „ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander beider Bereiche“ möglich werden. sgi