Sterbehilfe unter Strafe

BERLIN dpa ■ Mehrere Bundesländer wollen die organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle am kommenden Freitag im Bundesrat beschlossen werden, berichtete die Berliner Zeitung gestern. Neben Baden-Württemberg ständen auch Bayern, Thüringen, das Saarland und Hessen hinter dem Entwurf. Die öffentliche Diskussion um die Sterbehilfe war am Montag nach Bekanntwerden eines weiteren Falls erneut entbrannt. Hamburgs Exjustizsenator Roger Kusch hatte nach eigenen Angaben am vorigen Wochenende bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Seine umstrittene „Selbsttötungsmaschine“ sei dabei aber nicht zum Einsatz gekommen. Nach der Länder-Gesetzesinitiative soll gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.