Kurnaz darf vor Gericht gehen

Der oberste amerikanische Gerichtshof hat entschieden, dass die Guantanamo-Gefangenen entgegen der Rechtsauffassung der Regierung Bush doch ihre Fälle vor Zivilgerichten prüfen lassen können. „Das bedeutet: Die amerikanische Verfassung gilt auch in Guantanamo“, kommentierte der Bremer Anwalt Bernhard Docke das Urteil. Docke vertritt den Bremer Türken Murat Kurnaz im Rahmen einer Sammelklage. Mehr als 100 Anwälte haben das Verfahren betrieben.

Es ist die dritte Entscheidung des Supreme Court in der Sache – zweimal hatte die Bush-Regierung nachträglich die Gesetze ändern lassen, um eine Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit zu verhindern. Diesmal stellte das Oberste Gericht eindeutig fest, dass die Militärtribunale dem Rechtsschutz-Bedürfnis der Gefangenen nicht gerecht werden. Die Entscheidung des Supreme Court, der mit sechs Republikanern und drei Demokraten besetzt ist, fiel knapp mit fünf zu vier Stimmen.

„Ich habe das so erwartet und ich freue mich über dieses Urteil“, sagte Anwalt Docke der taz. Das Urteil sei „peinlich für die Administration“. Die Bush-Regierung habe sich in ihrem „Kampf gegen den Terror“ in drastischer Weise von geltendem Recht verabschiedet, „jeder Jurist musste da den Kopf schütteln“. Der Oberste Gerichtshof habe klargestellt, dass sich Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gerade in „schwierigen Zeiten“ bewähren müssten. KAWE