Barley will Mietpreisbremse verschärfen: 300 Euro Miete zurückholen

SPD-Justizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse weiter anziehen. Die Änderungen sollen auch rückwirkend gelten.

eine Frau mit erhobener linker Hand

Katarina Barley mit einer eher unglücklichen Geste Foto: dpa

BERLIN taz | Die Summen sind beachtlich: 3.600 Euro Mietersparnis pro Jahr bei einem Fall in München, mehr als 4.000 Euro in Berlin. So viel Geld sparten BewohnerInnen, weil sie sich ­gegen eine überhöhte Miete zur Wehr setzten und sich dabei auf die Mietpreisbremse beriefen, laut einer Liste der Stiftung Warentest vom Anfang dieses Jahres. Künftig könnte man bei überhöhten Mieten möglicherweise noch mehr Geld sparen: Justizministerin Katarina Barley (SPD) möchte, dass Vermieter eine überhöhte Miete auch rückwirkend zurückzahlen müssen. Unionspolitiker haben sich am Montag bereits dagegen ausgesprochen.

Vermieter in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten dürfen bei Neuverträgen in der Regel nur Mieten verlangen, die höchstens 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur dann, wenn es sich um Neubauten handelt, um modernisierte Wohnungen oder auch die Vormieter schon eine höhere Miete gezahlt haben. Ansonsten gilt: Bei Summen höher als zehn Prozent über dem Mietspiegel können die MieterInnen nach Vertragsabschluss die Miete schriftlich „rügen“.

Zeigt sich, dass die Miete tatsächlich überhöht war und dass auch der Vormieter sehr viel weniger gezahlt hat, bekommen die BewohnerInnen die überzahlte Miete aber erst ab dem Zeitpunkt dieser „Rüge“ zurück. Laut Barleys Vorschlag müsste das zu viel gezahlte Geld in Zukunft schon seit Beginn des Mietverhältnisses rückwirkend erstattet werden.

Der Vorschlag sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein. Denn viele MieterInnen scheuten kurz nach Vertragsabschluss die Konfrontation mit dem Vermieter, „diese Auseinandersetzung wird oft auf später verlagert, weil man sich ja erst mal über den soeben abgeschlossenen Mietvertrag freut“, so Werner.

Daniel Halmer, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters „Wenigermiete.de“ sprach ebenfalls von einem „absolut sinnvollen“ Vorschlag Barleys. Bisher sei es für den Vermieter relativ risikofrei, bei einem Neuvertrag eine überhöhte Miete zu verlangen, weil er weder Bußgeld noch rückwirkende Zahlungen zu befürchten habe. Bei Wenigermiete.de können MieterInnen online das Sparpotenzial ihrer Miete ermitteln und dann die Firma beauftragen. Deren Mitarbeiter setzen sich mit dem Vermieter in Verbindung, bei erfolgreicher Mietkürzung wird eine Provision fällig. Die Zahl der InteressentInnen steigt. „Wir de-emotionalisieren das Thema“, sagt Halmer.

Der hessische Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier hält den Vorstoß Barleys für „wenig sinnvoll“. Damit werde „kein neuer Wohnraum“ geschaffen.

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