Ermittlung gegen Whistleblowerin: Chelsea Manning ist wieder frei

Nach 62 Tagen ist Whistleblowerin Chelsea Manning aus ihrer Haft entlassen worden. Doch die Wikileaks-Informantin muss vielleicht bald wieder in Gefängnis.

Chelsea Manning vor einer grünen Wand

Chelsea Manning unterstreicht ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern (Archivbild) Foto: reuters

ALEXANDRIA ap/dpa | Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im US-Staat Virginia frei. Manning hatte dort 62 Tage eingesessen.

Die Whistleblowerin war Anfang März in Beugehaft genommen worden, weil sie sich weigerte, vor der Grand Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat Virginia auszusagen. Die Grand Jury – ein mit weitreichenden Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium – war mit dem Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange befasst. Sie hatte selbst geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama dann den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.

Aus der jetzigen Haft wurde Manning nur entlassen, weil eine Frist der Geschworenenjury auslief. Ihre Anwälte gehen deshalb davon aus, dass sie möglicherweise nur kurze Zeit auf freiem Fuß bleibt. Bevor sie das Gefängnis verließ, erreichte sie eine Vorladung, vor einer neuen Jury am 16. Mai auszusagen. Sie werde erneut eine Aussage verweigern, kündigten ihre Anwälte an.

Diese hatten zu Wochenbeginn in einem Gerichtsantrag gegen eine Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert. Denn ihre Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die Anwälte.

Kooperieren ist für Manning „keine Option“

Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.

In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation sei „schlicht keine Option“, schrieb sie. Denn dies zu tun, würde bedeuten, all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen – „eine offensichtliche Unmöglichkeit“.

Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen.

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