NSU-Opfer-Anwältin erneut bedroht: Schon der vierte Brief

Anwältin Seda Başay-Yıldız erhält einen weiteren Drohbrief. Erst wenige Tage zuvor hatte sie das dritte Schreiben des „NSU 2.0“ erreicht.

Porträt der Anwältin Seda Başay-Yıldız

Seda Başay-Yıldız erhielt ihren vierten Drohbrief vom „NSU 2.0“ Foto: dpa

FRANKFURT AM MAIN dpa | Die türkischstämmige Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız hat erneut einen Drohbrief erhalten. Das hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt. Es ist schon das vierte Schreiben dieser Art seit August. Erst wenige Tage zuvor war ein dritter Brief an sie geschickt worden.

Das Schreiben sei direkt an die Anwältin gegangen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Nadja Niesen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zuvor berichtet, der Brief sei dem Vernehmen nach dieses Mal per Fax an das Polizeipräsidium Frankfurt geschickt worden.

Das Schreiben ist nach Angaben Niesens in der Aufmachung mit den früheren Drohbriefen identisch. Diese trugen die Unterschrift „NSU 2.0“. Wer hinter den Faxen stecke, sei weiter unklar. „Die Ermittlungen sind im Gange“, sagte Niesen.

Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hatte im NSU-Prozess Opfer vertreten sowie in anderen Verfahren mutmaßliche islamistische Gefährder verteidigt.

Nach dem ersten Schreiben im August 2018 war herausgekommen, dass Hintergrundwissen über die Anwältin aus dem polizeilichen Informationssystem eines Computers einer Beamtin des 1. Reviers in Frankfurt abgefragt worden war. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine mutmaßliche rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt.

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