Details zu neuen GEZ-Gebühren: Generalamnestie für Schwarzseher

Zum Jahreswechsel will die GEZ ihren Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter vergleichen. Schwarzseher werden nicht nachträglich belangt.

Schon GEZittert, dass Sie erwischt werden? Keine Sorge: Die GEZ ist gnädig. Bild: dpa

MAINZ dapd | Der geplante Abgleich der bisherigen GEZ-Daten mit dem Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter soll langjährigen Schwarzsehern keine schlaflosen Nächte bereiten. Wie der Justiziar des SWR, Hermann Eicher, am Montag der Nachrichtenagentur dapd in Mainz sagte, werde die Gebühreneinzugszentrale, die künftig Beitragsservice heißen wird, „bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013“ zurückgehen. Eicher betonte: „Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten.“

Der flächendeckende Datenabgleich geht mit der zum Jahreswechsel 2012/2013 anstehenden Einführung des Rundfunkbeitrags einher. Bisher wurde für TV- oder Radiogeräte sowie auch für internetfähige Computer und Handys die sogenannte geräteabhängige Rundfunkgebühr fällig. Im Januar löst der sogenannte Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Es bleibt zunächst bei 17,98 Euro im Monat, der alten Fernsehgebühr. Diesen Betrag muss fortan auch zahlen, wer gar keine Geräte besitzt.

Der Beitrag wird nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig – dafür aber unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben. Die bisherige GEZ darf ihre Daten für die Umstellung einmalig mit dem Bestand der Einwohnermeldeämter abgleichen. Dieser Vorgang ist von der Politik auf insgesamt zwei Jahre angelegt worden.

Die GEZ geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich für knapp zehn Prozent der bisherigen „Rundfunkteilnehmer“, also den Zahlenden, mit der Systemumstellung etwas ändert. Etwa 3,5 Millionen Bürger will die GEZ über die Änderungen benachrichtigen. Auf flächendeckende Post verzichteten die Sender jedoch, um Geld zu sparen. Die Bewohner von etwa 1,5 Millionen Wohnungen müssten daher von sich aus aktiv werden, um sich künftig Doppelbeiträge zu sparen, sagte Eicher.

Dabei gehe es um Wohngemeinschaften, in denen etwa unverheiratete Paare zusammenleben oder Eltern mit erwachsenen Kindern. „Am Liebsten wäre es uns, die Betroffenen würden sofort aktiv“, sagte der Justiziar. Wer sich nicht sofort melde, habe aber Zeit: Bis Ende 2014 könnten sie ihre Doppelbeiträge zurückfordern.

Mehr Menschen mit Behinderung müssen zahlen

Zugleich kündigte Eicher den Ausbau der Angebote für Hörer und Zuschauer mit Behinderung an, die häufiger für ARD, ZDF und Deutschlandfunk zahlen müssten als bisher – die Folge eines Gerichtsbeschlusses zur Gleichbehandlung. Sie sollen sich nur noch dann gänzlich befreien lassen können, wenn sie zu arm sind, wie jeder andere auch.

„Wir werden hier so schnell wie möglich einen Gegenwert schaffen und unsere barrierefreien Angebote deutlich ausbauen“, sagte Eicher der dapd. Schon im kommenden Jahr werde etwa das Erste flächendeckend bei neuen Produktionen Untertitel anbieten. Außerdem sollen prominente Krimis und andere fiktionale Produktionen als Hörspiele erscheinen.

Vermieter werde die heutige GEZ erst einmal nicht um Informationen bitten – obwohl ihr das erlaubt worden sei. „Vermieter müssen keine Auskunft darüber geben, wer in ihren Räumen mit wem zusammenwohnt“, sagte Eicher, Leiter der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe „Begleitkommunikation zum Rundfunkbeitrag“. „Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.“

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