Rechtsradikaler klagt nicht

Bekannter Rechter zieht seine Klage gegen die taz zurück. Stefan Silar wollte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen

Sein Geburtstag im vergangenen Jahr wird Stefan Silar lange in Erinnerung bleiben. Schließlich haben sich inzwischen mehrere Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob ihm damals recht oder unrecht geschah. Die Polizei hatte damals von der Party des Rechtsradikalen in der Schützenhalle Dibbersen Wind bekommen und sie zum Platzen gebracht: Insgesamt 251 Beamte hatten die anreisenden Gäste befragt und gründlich durchsucht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dem wütenden Gastgeber später recht gegeben und den Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt.

Das aber reichte ihm nicht aus: Silar klagte parallel gegen die taz, weil die seinen Namen veröffentlicht hatte. In dieser Sache aber gab Silar nun selbst klein bei: Die Klage vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes zog er zurück.

Silar ist bei der Polizei kein Unbekannter. Er gehört der rechten Szene in Tostedt an. Im Jahr 1992 wurde er vom Landgericht Stade zu sechs Jahren Haft verurteilt. Als 19-Jähriger hatte er am Buxtehuder Busbahnhof gemeinsam mit einem Mittäter einen Mann erschlagen, der über Hitler geschimpft hatte. Der Verdacht lag also auf der Hand, dass die angebliche Geburtstagsfeier, zu der insgesamt 184 Einladungen verschickt worden waren, ein großes Event der rechten Szene werden sollte.

Bei der Durchsuchung der Gäste wurde die Polizei durchaus fündig: Sie beschlagnahmte Messer, Baseballschläger und elf indizierte CDs mit verbotener rechter Musik. 115 Platzverweise wurden erteilt. Die Mitglieder der Rechtsrockband, die ein Konzert geben wollten, wurden nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgeschickt.

Stefan Silar klagte daraufhin, er sei in seinen Grundrechten verletzt worden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte, dass der Polizeieinsatz so nicht in Ordnung gewesen sei. Von der Feier sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen.

NADIA BERR