Die von der lettischen Regierung veranlasste Rentenkürzung ist verfassungswidrig. Verlangt hatten diese Kürzungen der IWF und die EU als Gegenleistung für einen Kredit.von Reinhard Wolff

Proteste im Juni gegen die Sparpläne der lettischen Regierung. Unter anderem sollten die Renten pauschal um zehn Prozent gekürzt werden. Bild: ap
STOCKHOLM taz | Das lettische Verfassungsgericht hat einigen hunderttausend RentnerInnen des Landes am Montag ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk beschert. Es kippte eine Entscheidung von Regierung und Parlament, die staatlichen Renten zum Zweck der Budgetsanierung um pauschal 10 Prozent zu kürzen. Das sei, so das Gericht, unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Bestandsschutzes sowie dem Verfassungsartikel 109, der jedem Bürger das Recht auf soziale Sicherheit im Alter, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit verbriefe.
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Die beabsichtigte Rentenkürzung, die sogar zu einer 70-prozentigen Kürzung bei Personen im Rentenalter, die noch einer Arbeit nachgehen, geführt hätte, war Bestandteil eines Pakets zur Sanierung der defizitären Staatsfinanzen. Verlangt hatten diese Kürzungen der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Europäische Union (EU) als Gegenleistung für einen 7,5-Milliarden-Euro-Kredit, mit dem Riga vor einer Ende des vergangenen Jahres drohenden Staatspleite zunächst einmal gerettet worden war. Der kleine Staat im Baltikum leidet besonders unter der Wirtschaftskrise. Doch laut Verfassungsgericht hatte die Regierung kein Recht, internationale Vereinbarungen zu schließen, die das verfassungsrechtlich garantierte soziale Schutzsystem unzulässig aushöhlen.
Weitere Klagen erwartet
Die Entscheidung, auch die Einkommen der RentnerInnen, die sowieso teilweise unter dem Existenzminimum lagen, zu kürzen, hatte nicht nur zu umfassenden Protesten, sondern auch zu einer Klagewelle geführt. Gegen den Sozialabbau protestiert seit zwei Wochen eine Gruppe von Demonstranten, die vor dem Regierungssitz in Riga trotz beißender Kälte in Zelten kampiert. Nachdem beim Verfassungsgericht in kurzer Zeit über 9.000 Klagen eingegangen waren, forderte dieses, von weiteren Klagen Abstand zu nehmen. Die Richter versprachen zusammen mit der Regierung, eine Musterentscheidung werde für den gesamten Kreis der Betroffenen allgemeinverbindlich sein. Die Regierung hat nun Zeit bis März, das als verfassungswidrig erklärte Gesetz zu ändern. Sozialminister Uldis Augulis sagte zu, auch alle bereits erfolgten Kürzungen würden nachbezahlt.
Die Entscheidung des Gerichts könnte den Weg für weitere Klagen gegen Streichungen von Sozialleistungen öffnen, beispielsweise die Halbierung des Mutterschaftsgelds. Die Rentenkürzungen allein stellen rund ein Fünftel der gesamten Haushaltskürzungen dar. Das Sparpaket muss nun neu aufgeschnürt werden, um andere Möglichkeiten für Ausgabenminderungen zu finden. Mit erhöhten Steuereinnahmen kann die Regierung aufgrund der katastrophalen Lage der lettischen Wirtschaft - das Bruttosozialprodukt ist in diesem Jahr um 20 Prozent eingebrochen, die Arbeitslosigkeit ist mit 21 Prozent EU-Rekord – kaum rechnen.
Neue Gespräche mit der EU
Ministerpräsident Valdis Dombrovskis kündigte bezüglich der Modalitäten zur Sanierung der Staatsfinanzen nun neue Gespräche mit EU und IWF an. Diese hatten zunächst von Riga Sparmaßnahmen verlangt, mit denen das Haushaltsdefizit auf 5 Prozent beschränkt werden sollte. Als sich das als unmöglich erwies und heftige soziale Proteste ausbrachen, erhöhte man die Grenze erst auf 7 und dann auf 9 Prozent. Auch diese Grenze wird nun aber von der Regierung unter Hinweis auf die Haushaltsdefizite, die in der EU sogar viele Länder der Eurozone – nicht zuletzt Griechenland – fahren, als zu eng kritisiert.
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