Naturschutz: Alter Plan gefährdet alten Wald
Eine Bürgerinitiative will einen alten Buchenwald retten. Auf dem Gelände sollen kreisförmige Gebäude mit Genossenschaftswohnungen entstehen.
Die Wahlberechtigten Altonas sind dazu aufgefordert, zwischen dem Bau neuer Wohnungen und der Unversehrtheit eines alten Buchenwaldes abzuwägen. Die Bürgerinitiative "Rettet den Buchenhofwald" hat für den 5. November einen Bürgerentscheid erzwungen. Sie findet, dass der Plan, gut 60 Genossenschaftswohnungen auf dem Gelände zu bauen, mit dem Naturschutz unvereinbar und sein Zustandekommen fragwürdig ist.
Der Buchenhofwald in Iserbrook besteht aus langstämmigen Buchen, deren Kronen ein Hallendach bilden. Er beherbergt einige seltene Arten. Der Wald sei in den vergangenen 200 Jahren nicht wesentlich verändert worden und damit ein Zeugnis aus Hamburgs Vergangenheit, sagt Harald Köpke, der Landesvorsitzende des Umweltverbandes BUND. "Das ist etwas Einzigartiges."
In diesen Wald will die Genossenschaft "Bauverein der Elbgemeinden" (BVE) mehrere kreisförmige Gebäude mit bezahlbaren Wohnungen setzen. BVE-Vorstand Bruno Helms versteht darunter neun Euro pro Quadratmeter Miete. Die schwarz-grüne Koalition in Altona hat den Plan mit dem BVE ausgehandelt. Aus ihrer Sicht stellt er einen Kompromiss zwischen Naturschutz und Wohnungsbau dar. Im Herbst will der Bauverein gut 100 Bäume roden, um dann im Juni nächsten Jahres mit dem Bau zu beginnen.
Zwar bliebe damit ein großer Teil des Waldes stehen - aber nicht mehr lange, wie Köpke vom BUND befürchtet. Die Bäume stützten sich heute gegenseitig. Würden welche herausgehauen, drohten auch die anderen umzustürzen.
Das fragliche Grundstück sei in dem 1997 von der Bürgerschaft verabschiedeten Landschaftsprogramm als Wald ausgewiesen, so der BUND. Die Baugenehmigung des Bezirks fuße dagegen auf einem Baustufenplan von 1938. Die Bezirksverwaltung habe die neuen Vorgaben einfach nicht auf lokaler Ebene umgesetzt, kritisiert Köpke. "Das ist leider kein Einzelfall."
Philip Cramer von der Bürgerinitiative ärgert sich, dass sich der Bezirk unter Zugzwang gesetzt hat. Zuerst habe er trotz Bedenken der Umweltbehörde einen Bauvorbescheid erteilt und diesen dann so lange nicht weiter bearbeitet, dass er nach der neuen Bauordnung automatisch zu einem Baurecht führte.
Die Initiative hat gegen den Vorbescheid geklagt. Wegen der Fällungen wandte sie sich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft, und bei der EU-Kommission beschwerte sie sich über den Genehmigungsautomatismus. Notfalls müsse dieser vorm Bundesverfassungsgericht bewertet werden, sagt Cramer. Wie sich das Bürgerbegehren auswirken wird, ist offen.
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