Kein selbst gebackener Kuchen mehr im Knast

Justiz Strafvollzug soll in einem Landesgesetz geregelt werden. Auch mehr Opferschutz

Straftäter sollen künftig im Gefängnis keine Pakete mehr mit Lebensmitteln von Angehörigen oder Freunden bekommen dürfen. „Der selbst gebackene Kuchen von Oma ist tabu“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zum Strafvollzug am Dienstag in Berlin. Bislang würden mit solchen privaten Sendungen auch Drogen und Handys in die Haftanstalten eingeschleust, sagte der CDU-Politiker.

Der Senat beschloss am Dienstag das 400-Seiten-Papier, das nun im Abgeordnetenhaus diskutiert und im nächsten Jahr beschlossen werden soll. Der Vollzug der Strafhaft soll erstmals mit einem Landesgesetz geregelt werden. Bislang gilt das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Die meisten Bundesländer haben dazu schon Landesgesetze.

Eingliederung und Resozialisierung von Straftätern seien der rote Faden in dem Gesetzentwurf, so Heilmann. Zugleich gehe es um die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Derzeit sitzen 3.885 Gefangene laut Justizangaben ein.

Einer der Kernpunkte ist laut Senator, Betroffene von Straftaten besser zu schützen. So sollen Täter etwa im offenen Vollzug auch per Auflage verpflichtet werden, sich von ihren Opfern fernzuhalten. Verurteilte, die tagsüber zur Arbeit „draußen“ sind, dürften sich nicht in sozialen Medien äußern. „Bei Verstößen sind die Lockerungen weg“, so Heilmann. (dpa)