Abschreckungsprogramm für den Westbalkan

Gesetz Der Bundestag nickt wichtige Veränderungen des Asylrechtes ab. Häufiger Sachleistungen als Geld heißt die Devise

BERLIN taz | Der Bundestag hat am Donnerstag wichtige Änderungen der Bestimmungen zum Bleiberecht gebilligt. Albanien, Kosovo und Montenegro gelten künftig als „sichere Herkunftsstaaten“.

Damit gehören diese Länder so wie bisher schon Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, der Senegal und Ghana zu den „sicheren Herkunftsstaaten“. Asylbewerber aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, es sei denn, sie weisen eine persönliche Verfolgung nach.

Wer aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt und Asyl begehrt, soll nach dem neuen Gesetz verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Asylbewerber aus anderen Ländern können statt drei bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dort soll es auch für den persönlichen Bedarf künftig nur noch Sachleistungen geben – und zwar sowohl für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten als auch für Bürgerkriegsflüchtlinge. Damit würde die Bargeldleistung von bisher 143 Euro monatlich für Erwachsene in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschafft, stattdessen gäbe es Gutscheine.

Da es sich aber um eine „Soll“-Bestimmung handelt, können die Bundesländer den Flüchtlingen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen wie bisher Bargeld zahlen, wenn der logistische Aufwand für die Sachleistungen, etwa Fahrkarten und Telefonkarten, zu groß ist.

Abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, erhalten nur noch auf das physische Existenzminimum beschränkte Sachleistungen und damit weder Bargeld noch Wertgutscheine etwa für Fahrkarten oder Telefonkarten. Durch Lockerung von Vorschriften in der Bauplanung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien werden die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften erleichtert.

Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis erhalten, unter Aufsicht eines approbierten hiesigen Arztes bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen. Asylbewerber im Verfahren und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bekommen „im Rahmen verfügbarer Kursplätze“ Sprach- und Integrationskurse. Das gab es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge.

Das Asylpaket steht heute noch im Bundesrat zur Abstimmung. Auch zwei Länder mit grüner Regierungsbeteiligung – Baden-Württemberg und Hessen – haben ihre Zustimmung signalisiert. Am 1. November sollen die Regelungen in Kraft treten. Barbara Dribbusch