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Verwaltungsgerichtsurteil
: Jagdverband ist kein Tierschutzverein

GELSENKIRCHEN | Der Landesjagdverband NRW erhält auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies gestern eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung. Die Kläger können beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen. (dpa)