Vom Ballermann nach Karlsruhe

Parteiverbot Exparteichef Holger Apfel ist geladen, wenn nächste Woche über die NPD verhandelt wird

BERLIN taz | Die letzten Fotos, die Holger Apfel ins Internet stellte, zeigen ihn am Strand von Mallorca, am Kneipentisch mit Weißwurst und Bierkrug. Am kommenden Dienstag ist der Ex-NPD-Chef in das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geladen – ins beginnende NPD-Verbotsverfahren, als eine von fünf „Auskunftspersonen“ der rechtsextremen Partei. Apfel wird damit der sicherlich schillerndste Zeuge – und für die NPD zum großen Unsicherheitsfaktor. Denn der 45-Jährige war einer der bekanntesten Rechtsextremen des Landes, wurde 2013 aber nach einem angeblichen sexuellen Übergriff in der Partei abgesägt – und ist heute Kneipenwirt auf den Balearen.

Erbaut ist Apfel über die Einladung nach Karlsruhe nicht. „Ich habe mit dem Thema abgeschlossen und sehe nicht, inwieweit ich sachdienliche Informationen liefern kann“, sagt er der taz am Telefon. Er stehe noch in Kontakt mit dem Gericht, ob er tatsächlich erscheinen müsse. Werde er aber befragt, werde er „keinem nach dem Munde reden“, so Apfel. „Das wird weder Presse und Politik gefallen noch der Partei.“

Neben Apfel sind von der NPD auch der Ex-Vorsitzende und heutige Europaabgeordnete Udo Voigt, NRW-Landeschef Claus Cremer und der Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern Udo Pastörs geladen. Und so eingeschworen sich die NPD vor dem Verfahren gibt, so kritisch blickt sie auf den Auftritt von Apfel. Man sei schon überrascht über die Ladung von Apfel gewesen, sagt der NPD-Rechtsbeauftragte Frank Schwerdt.

Apfel kann seine früheren Kameraden aber beruhigen: Für verbotswürdig hält er die NPD nicht. Auch Gewalt sei in der NPD nicht verherrlicht worden, behauptet er. „Grundsätzlich muss eine Demokratie auch abwegige Meinungen aushalten.“

Im Verbotsantrag wird Apfel selbst mit einer Rede zitiert, in der er Israel einen „Schurkenstaat“ nannte und von einer „blühenden Holocaustindustrie“ sprach. Bei anderen Auftritten redete er von einem „Bombenholocaust“ der Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Möglich also, dass es solche Aussagen sind, die am Ende ein NPD-Verbot in Karlsruhe mitbegründen. Konrad Litschko