Bundestag beschließt Konto für alle

FINANZEN Auch Obdachlose und Geflüchtete haben jetzt bei jeder Bank Anspruch auf ein Basiskonto

BERLIN afp | Alle Menschen in Deutschland sollen künftig das Recht auf ein Konto haben. Bislang wurde dies Obdachlosen und Asylsuchenden verweigert. Ein entsprechendes Gesetzespaket wollte der Bundestag am Donnerstag (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) verabschieden. Das Gesetzesvorhaben enthält auch Erleichterungen für Kontoinhaber. Rechte von Verbrauchern sowie der Wettbewerb zwischen den Banken sollen gestärkt werden.

Älteren Schätzungen zufolge haben bis zu eine Million Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto. Durch die vielen Flüchtlinge ist die Zahl noch gestiegen. Künftig soll jeder einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto haben – auch Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete. Alle Banken, die Konten für Verbraucher anbieten, sollen verpflichtet werden, Basiskonten anzubieten. Bislang boten nur Sparkassen ein Bürgerkonto für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen an.

Diese Basiskonten ermöglichen die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste – also Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskarten. Damit das Basiskonto erschwinglich ist, sollen die Kreditinstitute „nur angemessene Entgelte verlangen“ dürfen.

Verweigern können Banken die Eröffnung eines Basiskontos nur dann, wenn die betroffene Person bereits ein Basiskonto hat, das sie nutzen kann, und wenn bestimmte Straftaten oder Gesetzesverstöße vorliegen, wie zum Beispiel Geldwäsche. Ein dritter Grundeine Verweigerung liegt vor, wenn das Institut schon einmal einen Vertrag für ein Basiskonto des Kunden wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat. In anderen Fällen können sich Kunden an eine Schlichtungsstelle wenden oder vor Zivilgerichten klagen, wenn ihnen ein Konto verweigert wird. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Zudem müssen Banken alle Kunden künftig transparenter über Kontogebühren informieren. Auch der Wechsel von einer Bank zur anderen soll erleichtert werden. Die Institute müssen die nötigen Informationen zur Verfügung stellen, damit bei Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriftmandaten der Übergang reibungslos läuft.

In Kraft treten soll das Gesetz nach Möglichkeit noch in der ersten Hälfte dieses Jahres.